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UKW-Radio bleibt auch nach 2015 erhalten

Der Bundestag hat heute das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet und in diesem Zusammenhang auf die ursprünglich angestrebte Abschaltung des UKW-Rundfunks im Jahr 2015 verzichtet. Dieser Passus ist in der Beschlussfassung nicht mehr vorhanden.

Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) erklärt dazu: "Wir sind den Abgeordneten dankbar, dass sie der Weiterentwicklung der Gattung Hörfunk in Deutschland eine Last genommen und zugleich den Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb gestärkt haben".

Wichtig ist für die Radio-Anbieter, dass sich die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren gegenüber den Parlamentariern verpflichtet habe, in Brüssel wegen des Digitalradios vorstellig zu werden. Dort will sie im europäischen Rahmen für die rasche Verbreitung hybrider Endgeräte eintreten, die sowohl Digitalradio als auch UKW sowie andere Standards wie Webradio empfangen können.

Die APR vertritt rund 280 Unternehmen des privaten Hörfunks, überwiegend lokale und regionale Anbieter.


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