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ARD & ZDF wollen Anonymität für Smart-TV-Benutzer

ARD und ZDF setzen sich für die anonyme Nutzung von Smart TVs ein. Die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ein Positionspapier verabschiedet, das die Grundregeln für Smart-TV festlegen soll. Dieses hält unter anderem fest, dass die anonyme Nutzung von Fernsehangeboten auch bei Smart-TV-Geräten gewährleistet sein muss. Eine Profilbildung über das individuelle Fernsehverhalten ist ohne Information und Einwilligung der Zuschauer unzulässig. Darüber hinaus müssen Smart-TV-Geräte, die HbbTV-Angebote der Sender sowie sonstige Web-Dienste über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
"Smart-TV-Geräte bieten dem Zuschauer viele nützliche Zusatzfunktionen. Einen nachhaltigen Markterfolg wird es für die Geräte aber nur dann geben, wenn der Zuschauer auf den wirksamen Schutz seiner Daten vertrauen kann", so der Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschutzbeauftragten, Christoph Bach vom ZDF.
Das Positionspapier wird von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Gerätehersteller und den für die privaten Sender zuständigen Landesmedienanstalten mitgetragen und ist unter www.datenschutz.zdf.de als Download verfügbar.


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