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OLG Düsseldorf bestätigt Aus für Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform untersagt wurde. Dies teilte das Bundeskartellamt heute mit.

Das Bundeskartellamt hatte im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil seiner Auffassung nach die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte. Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen.

Die Unternehmen haben jetzt noch die Möglichkeit gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Vorerst werden die Sender ihre Videos aber weiterhin nur auf den eigenen Video-Plattformen anbieten können.

 


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