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Sony: "Tanz der Teufel" nicht mehr beschlagnahmt

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten (AG Tiergarten) hat im Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse von Sam Raimis "Tanz der Teufel" (The Evil Dead) aus dem Jahr 1981 aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films faktisch beseitigt.

Jahrelang war der Horror-Film unter Berufung auf § 131 StGB verboten und sogar bereits der Import der im Ausland frei erhältlichen Blu-ray Disc & DVD-Versionen strafbar. Immer wieder wurden verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten.

Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestanderfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.

Sony prüft jetzt die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.


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