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Bundesregierung beschliesst Digitalradio-Pflicht per Gesetz

DAB+

Das Bundeskabinett hat am 03.05.2017 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll dafür gesorgt werden, dass künftig viele Radioempfangsgeräte nur noch verkauft werden dürfen, wenn diese auch zum Empfang digitaler Programme geeignet sind. Durch das Gesetz soll die Entwicklung des digitalen Radios gefördert werden ohne dass der bisherige UKW-Empfang eingeschränkt wird. Der Gesetzentwurf (PDF) erweitert dazu § 48 des Telekommunikationsgesetzes um folgende Ergänzung:

„(4) Jedes neu zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Empfangsgerät, das den Programmnamen anzeigen kann, muss mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermoglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen."

Es wird dabei keine bestimmte Digitalradio-Technik vorgeschrieben. Neben dem Digitalradio DAB+ sollen die Hersteller z.B. auch Internetradio nutzen können. Smartphones und Tablets sind von dem Gesetz ausgenommen. Ebenso gilt die Verpflichtung nicht für Geräte, die zwar über ein digitales Display verfügen, welches aber nicht den Sendernamen sondern nur die Frequenz anzeigt. Dadurch sollen Einflüsse auf die Preise für Radioempfänger im niedrigen Preissegment verhindert werden, die auch weiterhin nur mit reinem UKW-Empfänger verkauft werden dürfen. Der Referentenentwurf geht davon aus, dass nur höherwertige Geräte über ein besseres Display zur Sendernamenanzeige verfügen und somit von dem Gesetz betroffen sind.

Vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung in Verkehr gebrachte Empfangsgeräte sollen bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Verkauf angeboten werden dürfen. Vorhandene Geräte ohne Empfangsmöglichkeit für digitales Radio können auch weiterhin verwendet und gebraucht weiterverkauft werden.

Das Gesetz erfordert noch die Zustimmung des Bundestags aber nicht des Bundesrats.

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