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Innenminister fordern "Killerspiel"-Verbot

Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Bremerhaven einen gemeinsamen Beschluss zum Verbot von "Killerspielen" gefasst, der weit über die bisherige Indizierungs- und Beschlagnahmepraxis in Deutschland hinausgeht. Der Beschluss sieht vor "für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen" (PDF). Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte den Bundestag auf, das Verbot noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. Die Innenminister begründen die Entscheidung als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden am 11. März dieses Jahres.

Würde der Entwurf in dieser Form Gesetz werden, könnte dies ein Aus für viele "Ego-Shooter" aber aufgrund der sehr weiten Formulierung auch vieler anderer Computerspiele in Deutschland bedeuten. Fraglich erscheint allerdings, ob ein Gesetz diesen Inhalts einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde, da die Wirkung von Computerspielen als Auslöser von Amokläufen bis heute in der Wissenschaft umstritten ist und ohne eines Nachweises das faktische Berufsverbot für einen großen Teil der an der Produktion und dem Vertrieb solcher Spiele beteiligten Industrie kaum zu rechtfertigen sein dürfte.

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