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Kabel Deutschland klagt jetzt auch gegen Einspeisung des ZDF

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat jetzt auch gegen das ZDF eine Klage zur Einspeisung der TV-Programme beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Damit will der Kabelnetzbetreiber klären lassen, ob die Sender dazu verpflichtet sind, mit Kabel Deutschland einen entgeltlichen Einspeisungsvertrag abzuschließen. ARD und ZDF hatten die Verträge mit den Kabelnetzbetreibern bereits 2012 gekündigt. Laut Auffassung der Sender sei kein Vertrag nötig, da die Kabelnetzbetreiber aufgrund der "Must Carry"-Regelung des Rundfunkstaatsvertrages dazu verpflichtet seien, die Programme einzuspeisen. Viele kleinere Kabelnetzbetreiber und auch die Telekom (Entertain) haben auch in der Vergangenheit keine Entgelte für die Einspeisung der Öffentlich-Rechtlichen Sender berechnet.


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