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Vorbereitungen für zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex gehen weiter

Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hinsichtlich der Plattformzuweisung für den zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex durch die Landesmedienanstalten prüft Antenne Deutschland alle Optionen, den zweiten bundesweiten Multiplex baldmöglichst auf Sendung zu bringen.

Das erstinstanzliche Urteil hat laut Auffassung von Antenne Deutschland an der Ausgangssituation nichts geändert und man wolle weiterhin so schnell wie möglich den zweiten bundesweiten Multiplex mit den neuen DAB+ Programmen auf Sendung bringen. Eine finale Prüfung der Urteilsbegründung seit laut Aussage der beiden Geschäftsführer erst dann möglich, wenn sie vorliege.

Antenne Deutschland wollte ursprünglich mit dem Start des zweiten bundesweit empfangbaren Digitalradioangebots mit bis zu 16 Programmen im vierten Quartal 2019 beginnen und hatte bereits zur Internationalen Funkausstellung (IFA), vom 6. bis 11. September einen Testbetrieb angekündigt.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in der letzten Woche den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien nach einer Klage des im Vergabeverfahren unterlegenen Wettbewerbers Digital Audio Broadcasting Plattform (DABP) aufgehoben und fordert jetzt einen verfahrensfehlerfreien Abschluss des Vergabeverfahrens. Gegen die Gerichtsentscheidung ist aber noch eine Revision bis zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

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