Sky droht Ärger wegen Jugendschutz-PIN (Update)
Sky könnte aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai dazu gezwungen werden, vorerst keine Filme mit Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren zu zeigen bis das Jugendschutz-System angepasst wird. Laut einem Bericht des Focus soll der Unternehmer Tobias Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle im Internet (ueber18.de) anbietet, den Gerichtsbeschluss angestrengt haben, der für Sky bei Zuwiederhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR zur Folge haben könnte.
Konkret kritisiert werden Lücken im Jugendschutz-PIN-System von Sky welches es dem Pay TV-Anbieter ermöglicht, Filme ab einer Altersfreigabe von 16 und 18 Jahren bereits vor 22 bzw. 23 Uhr zu zeigen. Die Jugendschutz-PIN lässt sich nämlich nach einem recht einfachen Schema anhand der Kartennummer errechnen. Das ist allerdings nur unter der Bedingung möglich, dass die Jugendschutz-PIN noch die ursprüngliche bei Kartenauslieferung ist und danach niemals geändert wurde. Wenn es Lücken im Jugendschutz gibt, dann liegt dies also weniger an Sky selbst als vielmehr an den Eltern, die die Jugendschutz-PIN nicht geändert haben.
Laut Focus ist der Gerichtsbeschluss bislang noch nicht wirksam. Huch soll für die Zustellung der einstweiligen Verfügung an Sky noch einen Monat Zeit haben. Sollte er später allerdings die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, könnte er laut Focus dazu gezwungen werden, Sky wirtschaftliche Schäden ersetzen, die durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind.
Für viele Sky-Kunden ist der staatlich vorgeschriebene Jugendschutz bei Sky hingegen nicht zu lasch sondern zu rigoros: Denn volljährige Kunden werden laufend zur Eingabe der Jugendschutz-PIN gezwungen, die sich selbst dann nicht komplett deaktiveren lässt, wenn gar keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben.
Update: In einer von Tobias Huch veröffentlichten Pressemitteilung kritisiert dieser noch deutlicher als Sky das Verhalten der für den Jugendschutz zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere die nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die "offenbar nichts gegen den Sender unternommen" hätten:
"Die Angelegenheit legt die Inkompetenz der KJM in Jugendschutzfragen offen. Einerseits vertritt diese verfassungswidrige Mischbehörde im Jugendschutz einzigartige Extrempositionen, beispielsweise bei der Bewertung von Altersverifikationssystemen und Jugendschutzprogrammen. Andererseits reagiert sie bei groben Jugendschutzverstößen bekannter Anbieter nicht oder zu spät und hebt auf ihrer Webseite untaugliche Systeme sogar besonders hervor."
Huch ist auch Initiator einer Petition gegen die umstrittene Novellierung des Staatsvertrags (www.Zensur-in.de) und fordert einen neuen Ansatz für den Jugendschutz: "Staatliche Jugendschutzinstitutionen in Deutschland sollten sich insgesamt einem "Praxistest" unterziehen. Nicht möglichst radikale und realitätsferne, sondern pragmatische Lösungen sind gefragt, die auch im EU-Ausland auf Akzeptanz stoßen. Überflüssige Planstellen sollten im Interesse aller Steuerzahler gestrichen werden."
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