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Bundeskartellamt bemängelt Datenschutz von Smart TVs

Das Bundeskartellamt hat heute den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs vorgelegt und kritisiert, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen würden. Bemängelt wird vor allem, dass Verbraucher nicht zuverlässig informiert würden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, inwieweit diese an Dritte übermittelt werden und wie lange einzelne Daten gespeichert werden.

Ausserdem wird vom Bundeskartellamt kritisiert, dass kein Unternehmen verbindliche Angaben dazu mache, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Daher fordert die oberste Kartellbehörde vom Gesetzgeber die Rechtsstellung des Verbrauchers insbesondere gegenüber Herstellern in Bezug auf die Versorgung mit Software-Updates zu verbessern.

Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung Smart-TVs im Dezember 2017 auf Basis seiner seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet. Die Ermittlungen betrafen rund 20 Anbieter, die in Deutschland Smart-TVs unter eigenen Marken absetzen.

Der komplette Bericht zur "Sektoruntersuchung Smart-TVs" ist auf der Website des Bundeskartellamts als PDF zum Download erhältlich.

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