Landgericht München untersagt TCL irreführende "QLED"-Werbung für mehrere TV-Serien

Die Anwaltskanzlei Pinsent Masons gibt bekannt, dass für Samsung Electronics vor dem Landgericht München im Rechtsstreit gegen die TCL Deutschland GmbH ein Erfolg erzielt wurde. Im Verfahren hat Samsung TCL vorgeworfen, Fernseher mit "QLED"-Technologie zu bewerben, die darin aber gar nicht enthalten sei - Stichword "Fake QLED". Es ging darum, ob einige TV-Serien von TCL, die als QLED ausgewiesen sind, überhaupt Quantum Dot- oder QLED-Technologie beinhalten.
Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass die Geräte irreführend beworden wurden. Von Samsung wurde gezeigt, dass die Geräte die Technologie nicht vorweisen, was TCL nicht widerlegte. Es wurde dem Hersteller daher vom LG München untersagt, die Geräte aus sechs verschiedenen Serien weiterhin als "QLED" zu bezeichnen und die Falschaussagen zu berichtigen.
Die betroffenen Serien sind:
- C655
- C508
- QM8B
- QLED870
- C69B
Das Verfahren in München ist nicht der einzige Rechtsstreit. Ähnliche Verfahren mit dem Vorwurf der fälschlichen Bewerbung sind auch in den USA und Korea anhängig. Das Urteil des LG München ist hier das Erste, allerdings ist das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig und TCL kann noch Berufung einlegen.
Dr. Fabian Klein von der Kanzlei Pinsent Masons kommentiert:
„Wir freuen uns, dass wir dieses strategisch wichtige Verfahren für unsere langjährige Mandantin Samsung Electronics erfolgreich abschließen konnten. Dass das Gericht TCL untersagt hat, die angegriffenen Geräte weiterhin als „QLED“ zu bezeichnen, ist aber nicht nur ein Gewinn für Samsung, sondern vor allem für die Verbraucher. Zudem freut uns, dass wir damit hoffentlich auch international ein Zeichen setzen konnten, denn weiteren Verfahren in den USA und Korea liegt im Wesentlichen derselbe Sachverhalt zu Grunde.”
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