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Altersfreigaben im Internet geplant - Zensur mit anderen Mitteln?

Schon seit Jahren gibt es Bemühungen von verschiedenen Stellen, den im europäischen Vergleich bereits recht strengen Jugendmedienschutz auch auf das Internet zu übertragen. Diese mündeten jetzt in einem Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der u.a. vorsieht, dass Internetseiten mit "entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten" in Zukunft ähnlich wie bereits Filme mit Altersfreigaben ab 6, 12, 16 und 18 Jahren gekennzeichnet werden müssen. Lediglich für für "offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" soll die Altersstufe "ab 0 Jahre" in Betracht kommen.

Der jeweilige Anbieter von betroffenen Internetseiten soll dazu verpflichtet werden dass er "durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert" oder "die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen" (üblicherweise zwischen 22 Uhr und 6 Uhr).

Ausnahmen sind lediglich für "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser  Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt" vorgesehen.

Besondere Brisanz erhält der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Neufassung des § 3, der als "Anbieter" "natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln" definiert. Neben den eigentlichen Betreibern von Internetseiten könnten dadurch auch die Internet-Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht und gegebenenfalls dazu gezwungen werden, Inhalte auch von ausländischen Seiten zu blockieren, die nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.

Beim Internetprovider 1&1 stoßen Pläne zu einer Ausweitung der Kontrollpflichten für Seitenbetreiber und Internet-Provider auf Kritik. Unter der Überschrift "Das Ende der freien Kommunikation im Internet?" wird die Angemessenheit und verfassungskonformität der beabsichtigten Kontrollmechanismen in Frage gestellt und in einer offiziellen Stellungnahme an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz daher empfohlen, auf die geplanten Änderungen zu verzichten. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler formuliert die Kritik noch deutlich schärfer und vergleicht das Vorhaben mit den Zensurmaßnahmen in China, bei denen der Staat für die Kontrolle des Internets auch einen legitimen Zweck vorgibt.

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