News

Jugendschutzgesetz: Leichtere Indizierung von Filmen und Spielen durch Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat heute eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Im Vordergrund des Gesetzesbeschlusses steht eine Erweiterung des Verbotskatalogs für schwer jugendgefährdende Trägermedien wie Computerspiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind. Über die im Gesetz bereits benannten Inhalte hinaus werden Trägermedien auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten oder die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".

Ausserdem wird der Indizierungskatalog um weitere Kriterien ergänzt, die eine Indizierung von Medien vorsehen, in denen entweder Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen "selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

Da die Definitionen einen recht großen Interpretationsspielraum bieten, dürfte erst die Rechtspraxis zeigen, welches Auswirkungen die Änderungen wirklich haben werden. Gerade bei Computerspielen dürften die Verschärfungen genau aus diesem Grunde aber auch dafür sorgen, dass Versionen für den deutschen Markt noch deutlicher entschärft werden um einer Indizierung zu entgehen. Die Gesetzesänderungen sollen bereits am 1. Juni gültig werden.

Neben den verschärften Indizierungskriterien hat der Bundestag ausserdem die Größe der FSK und USK-Kennzeichnungen auf Filmen und Computerspielen im Gesetz festgeschrieben: Das Logo "ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1 200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen".

Anzeige

Werbung - Für Käufe bei Amazon.de, Media Markt, SATURN, JPC, Disney+, Sky & Apple iTunes erhalten wir Provisionen über Affilliate-Links. Preise & Verfügbarkeit unter Vorbehalt.

|


Weitere News
Privacy Manager aufrufen
  ZURÜCK