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Bundeskartellamt stoppt deutsches "Hulu" von RTL und ProSiebenSat.1

Das Bundeskartellamt hat am 18. März bestätigt, dass es am 17. März das Vorhaben von RTL und Pro Sieben Sat 1, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen, untersagt hat. Die wesentlichen Gründe für die Untersagungsentscheidung hätte die Behörde den Unternehmen bereits im Februar mitgeteilt.

Die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der Sendergruppen zum vorläufigen Ergebnis der Überprüfung vom Februar hätte die wettbewerblichen Bedenken der Behörde jedoch nicht ausräumen können. Nach Angaben des Bundeskartellamts hätten sich die Unternehmen nicht bereit gezeigt, grundlegende Änderungen an der geplanten Konzeption des Vorhabens vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter würde nach wie vor nicht angeboten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen.“

Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen hätten einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Nach Berichten der „Financial Times Deutschland“ (FTD; Ausgabe vom 18. März) würde die Mediengruppe RTL sowie Pro Sieben Sat 1 es in Erwägung ziehen, die Entscheidung vor Gericht anzufechten.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Infosat.


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