USA: Gericht stoppt "Broadcast Flag"

09.05.2005 (ks)

Der Versuch Hollywoods, mit staatlicher Hilfe das Aufnehmen von terrestrisch ausgestrahlten HDTV-Sendungen kontrollieren zu können, ist vorerst gescheitert. Ein amerikanisches Gericht entschied in der letzten Woche, dass die amerikanische Federal Communications Commission (FCC) nicht dazu befugt sei, zu verordnen, wie elektronische Geräte TV-Signale verarbeiten und aufnehmen dürfen. Das "Broadcast Flag" sollte laut einem Beschluss der FCC ursprünglich ab dem 1. Juli für alle neu verkauften Empfangsgeräte vorgeschrieben werden und hätte bedeutet, dass die Unterhaltungselektronik-Hersteller ihre in den USA angebotenen Geräte entsprechend umrüsten müssen. Gegen das Broadcast Flag hatten verschiedene amerikanische Verbraucherschutzorganisationen geklagt. Während die Verbraucher-Gruppen die Entscheidung als Sieg begrüßten, bewertete die Motion Picture Association of America (MPAA) das Urteil als Hindernis für die Verbreitung von HDTV-Programmen. Ohne Broadcast Flag wäre das Risiko der unautorisierten Weiterverbreitung für die TV-Sender zu groß, was in der Konsequenz bedeuten könnte, dass einzelne Programme nur über sicherere Verbreitungswege wie Kabel oder Satellit angeboten würden. Zudem betont die MPAA, dass das Broadcast Flag nicht das Kopieren, sondern lediglich die Weiterverbreitung von Programmen über das Internet unterbinden solle. Die Entscheidung des Gerichts verbiete zudem nicht den Einsatz des Broadcast Flags an sich, sondern sei lediglich eine Entscheidung über die Befugnis der FCC, das Broadcast Flag verpflichtend vorzuschreiben.