Schröder kritisiert BPjS-Entscheidung zu "Counterstrike"

17.05.2002

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Entscheidung der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) kritisiert, das Computerspiel "Counterstrike" nicht zu indizieren. Am Rande eines Treffens mit Vertretern der Film und Videospielbranche im Berliner Kanzleramts erklärte der Kanzler, er halte die Entscheidung der BPjS für ein "absolut verkehrtes Signal". 

Anlässlich der ersten Debatte zum geplanten Jugendschutzgesetz betonte Familienministerin Christine Bergmann, dass zukünftig Computerspiele und Videos unter bestimmten Kriterien schon ohne eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden können.

Der von der Bundestagsfraktion SPD/Grüne eingebrachte Gesetzentwurf enthält in § 15 (2) einen Passus, wonach für Medien die gleichen Verbote wie für indizierte Medien gelten sollen, wenn sie kriegsverherrlichend sind oder "Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt".

Dieses Gewaltverbot könnte je nach Gesetzesauslegung zukünftig in der Praxis dazu führen, dass unabhängig von der Altersfreigabe Filme und Videos mit Gewaltdarstellung so behandelt werden, als ob Sie auf dem Index wären. Vor allem sind die Hürden für diese Regelung niedriger angesetzt als die für die eigentliche Indizierung, da gemäß § 15 (2) erst gar keine Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle erforderlich ist. Sollte dieses Regelung rechtskräftig werden, ist davon auszugehen, dass die Anbieter von Videos und Computerspielen zukünftig noch vorsichtiger mit Gewaltdarstellungen umgehen werden und eventuell auch die Anzahl zusätzlich geschnittener Filme zunehmen könnte.

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