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Verbraucherschützer verklagen Samsung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt jetzt gegen Samsung in Deutschland. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass bei Verwendung von "Smart TVs" auch ohne explizite Einwilligung der Nutzer Daten übertragen würden, sobald die Geräte mit dem Internet verbunden sind. Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270 aus dem Modelljahr 2015 aber die Kritik richtet sich im Prinzip gegen die meisten Anbieter von Smart-TVs.

Dabei stört die Verbraucherschützer vor allem die HbbTV-Funktion, die es über den roten Knopf der Fernbedienung ermöglicht, aus dem laufenden Programm heraus Zusatzangebote oder verpasste Sendungen aus der jeweiligen Mediathek aufzurufen.

"Nicht erst beim Aufrufen von Inhalten aus dem Internet werden Daten zwischen Fernsehgerät und Samsung-Server ausgetauscht. Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen. Dadurch kann er identifiziert werden" lautet der Hauptvorwurf der Verbraucherschützer, die fordern, dass erst wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt, es zu einer Übertragung von Daten kommen darf.

Ausserdem werden die AGBs zur Nutzung des Samsung "Smart-Hub" kritisiert. Bei diesen wird zwar vor der ersten Aktivierung die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Daten verlangt. "Doch die Datenschutzbestimmungen erstrecken sich über 56 Bildschirmseiten" und sind in den Augen der Verbraucherzentrale NRW "so unverständlich, lang und kompliziert, dass kein durchschnittlicher Fernsehnutzer die Folgen seiner Zustimmung durchblickt".

Mit der Musterklage gegen Samsung vor dem Landgericht Frankfurt am Main will die Verbraucherzentrale NRW erreichen, dass Daten erst grundsätzlich nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Ein erster Verhandlungstermin in dem Verfahren soll für den 19. Mai 2016 angesetzt setzt sein.

Sollten die Verbraucherschützer vor Gericht Recht bekommen, so könnte dies nicht nur die TV-Hersteller sondern auch die TV-Sender betreffen, die HbbTV-Dienste anbieten. Denn bereits bei einem Wechsel auf einen Sender mit HbbTV findet derzeit bereits eine Datenübertragung statt, um das individuelle Zugriffsmenü für die HbbTV-Funktionen zu laden und dabei wird zwangsläufig auch die IP-Adresse übertragen.

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