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Lautsprecher Teufel: Erste Infos zum ROCKSTER

Teufel ROCKSTER


Lautsprecher Teufel
gibt erste Einzelheiten zum ROCKSTER bekannt. Die Berliner haben sich für dieses Produkt auch wieder etwas einfallen lassen: Die ersten 666 Vorbesteller erhalten eine einjährige ARAG Rechtsschutzversicherung dazu.

Der vermeintlich gefährliche Hund muss einen Maulkorb tragen und Motorradanfänger dürfen nur mit einer gedrosselten Maschine fahren. Beide Maßnahmen sollen vor üblen Konsequenzen schützen. Gut gemeint, aber der Spaß bleibt auf der Strecke! Teufel will seine Fans natürlich auch vor bösen Überraschungen bewahren, aber nicht auf Kosten von fetten Beats und hartem Rock. Deswegen macht der ROCKSTER keine Kompromisse beim Sound. Er gibt Vollgas und alle haben Spaß dabei! Alle? Allzu leicht überhört man die leisen Beschwerden des Nachbarn. Und sollte dieser statt mitzufeiern sofort Anzeige erstatten, können ROCKSTER- Fans ganz gelassen bleiben. Schließlich ist beim Kauf eine ARAG-Rechtsschutzversicherung für ein Jahr inklusive. Diese übernimmt im Fall der Fälle die Anwaltskosten bei der Verteidigung gegen eine Anzeige wegen Ruhestörung*.

Wie bei allen Teufel-Produkten stand der Sound auch bei der Entwicklung des ROCKSTERs im Vordergrund. 

Die erste Charge vom ROCKSTER ist streng auf 666 Exemplare limitiert und kann ab sofort ausschließlich über den Teufel-Webshop unter www.teufel.de/rockster zum Preis von 999,99 Euro vorbestellt werden. Trotz des Vorverkaufsstarts werden noch nicht alle Details zum ROCKSTER bekanntgegeben. Nur so viel: er ist groß, 115 Dezibel laut und bietet ein integriertes DJ-Mischpult. Interessierte Kunden können sich unter www.teufel.de/rockster für den Newsletter anmelden und erfahren bis zur offiziellen Enthüllung am 1. Juni 2015 wöchentlich neue Einzelheiten per E-Mail.

* Die Lautsprecher Teufel GmbH hat zu Gunsten der Käufer des ROCKSTERs eine
Rechtsschutzversicherung mit der ARAG SE abgeschlossen. Die Versicherung gilt nur für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland und umfasst allein die Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten wegen Ruhestörung im Zusammenhang mit der Nutzung des ROCKSTERs. Gegenüber anderen Rechtsschutzversicherungen des Käufers ist diese Rechtsschutzversicherung subsidiär. Weitere Einzelheiten können Sie dem Versicherungsausweis (www.teufel.de/rockster) entnehmen.

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