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EuGH: Verkauf ausländischer Pay TV-Karten darf nicht verboten werden

Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass der Verkauf von Smartcards für den Empfang ausländischer Pay TV-Anbieter nicht verboten werden darf und eine solche Einschränkung auch in Lizenzverträgen nicht zusässig ist. Der Hintergrund des Verfahrens war eine Klage einer britischen Pub-Besitzerin die statt eines Sky UK-Abos ihren Gästen die Spiele der britischen Premier League mit Hilfe eines griechischen Pay TV-Anbieters zugänglich machte.

Konkret stellt der Gerichtshof fest, dass nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen und weder im Hinblick auf das Ziel, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern, gerechtfertigt werden können.

Der genaue Wortlaut der EuGH-Entscheidung ist hier zu finden.

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