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Bundesregierung plant Altersfreigabe für Filme und Spiele im Internet

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes. Im Mittelpunkt der Überarbeitung steht die Angleichung der Jugendschutzbestimmungen für Filme und Spiele im Internet an die Regelungen für Filme und Spiele auf Datenträgern wie Blu-ray Discs und DVDs.

Nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen alle Anbieter - unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen. Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Online-Anbieter müssen entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen.

Bislang gibt es mit "JusProg" und der "Kinderschutz Software" der Deutschen Telekom lediglich zwei entsprechende Programme die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt wurden. Die Software ist allerdings jeweils nur für Rechner mit Windows-Betriebssystem geeignet und ist auch nur bis zur Prüfung der Altersstufe "ab 16 Jahre" anerkannt.

 

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