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Bundesnetzagentur verbietet Vodafone-Werbung mit DVB-T-Abschaltung

Die Bundesnetzagentur ahndet eine umstrittene Werbe-Aktion des Kabelnetzbetreibers Vodafone Kabel Deutschland im Zusammenhang mit der geplanten DVB-T-Abschaltung aufgrund des DVB-T2 HD-Umstiegs und kritisiert diese als "Neukundengewinnung durch dubiose Werbemittel".

Vodafone wurde untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet.

"Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, will die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.

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