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Unitymedia: Zukünftig keine Verschlüsselung im Digital-Kabel - Kartellamt erlaubt Kabel BW-Übernahme

Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel BW durch die Unitymedia-Muttergesellschaft Liberty Global unter Auflagen zu genehmigen.

Der Unitymedia-Besitzer Liberty Global hatte bereits vor einigen Wochen mehrere Veränderungen angekündigt, um die Bedenken des Kartellamts mit Blick auf eine Kabel BW-Übernahme auszuräumen. So wird Liberty Global die verschlüsselte Verbreitung digitaler Free TV-Programme in den Kabelnetzen von Nordrhein-Westfalen und Hessen beenden. Dies soll laut den Plänen von Anfang November am 1. Januar 2012 erfolgen und auch die HDTV-Versionen der Privatsender umfassen - allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Privatsender zustimmen. Somit ist dies keineswegs gesichert. Auch bei Kabel BW, wo die Free TV-Programme bereits jetzt unverschlüsselt ausgestrahlt werden, gibt es die HDTV-Versionen nur verschlüsselt und gegen zusätzliches Entgelt. Die Aufhebung der Verschlüsselung hat für den Kunden vor allem den Vorteil, beliebige Empfangsgeräte mit DVB-C-Empfänger im Kabel nutzen zu können.

Nach Auffassung des Kartellamts stellen angfristige Verträge mit 10 oder 15 Jahren Laufzeit sowie Gebäudeexklusivität und Rechtsunsicherheiten über das Netzeigentum nach Vertragsende erhebliche Marktzutrittsschranken für sonstige Wettbewerber wie kleine Kabelnetzbetreiber oder Telekommunikationsanbieter dar. In den Netzgebieten von Unitymedia und Kabel BW wird den Wohnungsbaugesellschaften daher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sie erhalten damit die Gelegenheit, den Wettbewerb um einen günstigeren Netzbetreiber in den Wohnanlagen vorzeitig zu eröffnen. Das Sonderkündigungsrecht betrifft Gestattungsverträge mit mehr als 800 Wohneinheiten und Restlaufzeiten von mehr als drei Jahren.

Änderungen für Mieter in den betroffenen Wohnanlagen wurden in der Mitteilung des Bundeskartellamts nicht angekündigt. Dies dürften weiterhin in vielen Fällen dazu gezwungen bleiben, Kabelgebühren indirekt über die Miete zu zahlen, selbst wenn DVB-T oder Satelliten-TV als kostengünstige Alternative möglich wären.

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